Organigramm
Aufgabenzuweisung
Stadtvertretung
Gesetzlich zugewiesene oder vorbehaltene Aufgaben
Aufgaben gemäß § 9 der Betriebssatzung
B&uum;rgermeister/Bürgermeisterin
Gesetzlich zugewiesene oder vorbehaltene Aufgaben
Aufgaben gemäß § 10 der Betriebssatzung
Werkleitung
Gesetzlich zugewiesene oder vorbehaltene Aufgaben
Aufgaben gemäß §§ 5 und 6 der Betriebssatzung
dazu gehören insbesondere:
Vertretung des Eigenbetriebes, Leitung des Eigenbetriebes, Umsetzung der Beschlüsse der Stadtvertretung und der Entscheidungen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, Innere Organisation, Wirtschaftsplan, laufende Betriebsführung, Prüfungen, Berichtswesen an die Stadt, steueriche Angelegenheiten, Personalangelegenheiten, Liquiditätsplanung, Fremdmittel, Investitionsplanung, Bauüberwachung, Qualitätsmanagement, Controlling
Sachbearbeitung
Dazu gehören u. a.:
Abrechnung des Personal- und Fahrzeugeinsatzes (Pauschale/Auftrag), Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung einschl. Forderungsverfolgung, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, Versicherungsangelegenheiten, Prechnungsprüfung (teilweise), Informationstechnik, betriebswirtschaftliche Auswertungen
Technische/handwerkliche Unterstützung
Personaleinsatz und -aufsicht, Fahrzeug-, Geräte- und Maschineneinsatz, Materialeinsatz, Betreuung der Gebäude, Einrichtungen und Anlagen, Rechnungsprüfung (teilweise), Überwachung der Fremdleistungen

Eine Seite der